Kleinanzeigen-Glossar
Was ist ein Dreiecksbetrug, was bedeutet „Freunde und Familie“, und wofür braucht man den Fahrzeugbrief? Hier findest du die wichtigsten Begriffe rund um Kleinanzeigen, Betrugsmaschen, Bezahlen und Gebrauchtkauf, jeweils kurz erklärt und mit Link zum ausführlichen Ratgeber.
A
- Account-Übernahme
- Betrüger verschaffen sich Zugang zu einem fremden Kleinanzeigen- oder WhatsApp-Konto, meist über einen erschlichenen Bestätigungscode. Mit dem vertrauenswürdigen Konto bieten sie dann Ware an oder schreiben Kontakte an. Mehr dazu
- Adhäsionsverfahren
- Verfahren, in dem ein Geschädigter seinen Anspruch auf Schadenersatz direkt im Strafprozess gegen den Täter geltend macht. Das Strafgericht entscheidet dann gleich mit über das Geld, ein eigener Zivilprozess ist nicht nötig. Mehr dazu
- Aktivierungssperre
- Diebstahlschutz von Apple. Ist „Wo ist?“ aktiv, bleibt ein iPhone, iPad oder Mac auch nach dem Zurücksetzen an die Apple-ID des Besitzers gebunden. Ohne dessen Passwort lässt sich das Gerät nicht einrichten. Mehr dazu
- Anzahlung (Reservierungsgebühr)
- Teilzahlung vorab, oft „zur Reservierung“. Bei Kleinanzeigen ein typisches Mittel für Vorkasse-Betrug, besonders bei Wohnungen, Tieren und Möbeln. Seriöse Verkäufer brauchen keine Anzahlung, bezahlt wird bei Übergabe. Mehr dazu
B
- Beratungshilfe
- Staatliche Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kostet eine anwaltliche Beratung höchstens 15 Euro. Mehr dazu
- Bestätigungscode (SMS-Code, Verifizierungscode)
- Einmal-Code per SMS oder App, mit dem sich ein Konto anmelden oder eine Zahlung freigeben lässt. Wer einen solchen Code an Fremde weitergibt, gibt ihnen den Schlüssel zu seinem Konto. Mehr dazu
C
- Chargeback
- Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung über das Kartensystem, etwa wenn ein Händler nie geliefert hat. Die Bank beantragt sie beim Händler, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Mehr dazu
D
- Deep Scan
- Der Profi-Check von KAcheck. Er prüft zusätzlich zum Schnellcheck jedes Bild der Anzeige im Detail und schätzt den Wert des Angebots. Mehr dazu
- Domain
- Der Name einer Internetadresse, etwa kleinanzeigen.de. Entscheidend ist der Teil direkt vor der Endung. Bei kleinanzeigen.de-sicher.info gehört die Seite nicht Kleinanzeigen, sondern de-sicher.info. Mehr dazu
- Dreiecksbetrug
- Ein Betrüger schaltet sich zwischen einen echten Verkäufer und einen echten Käufer. Der Käufer zahlt an den Verkäufer, der Betrüger bekommt die Ware. Am Ende streiten zwei ehrliche Menschen um denselben Artikel. Mehr dazu
E
- Echtzeitüberweisung
- Überweisung, die in Sekunden auf dem Empfängerkonto ist. Praktisch bei der Übergabe vor Ort, aber riskant bei Vorkasse, weil sich das Geld kaum noch zurückholen lässt. Mehr dazu
- Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, IBAN-Namensabgleich)
- Seit Oktober 2025 gleichen Banken im Euroraum vor einer Überweisung den eingegebenen Namen mit dem Inhaber der IBAN ab. Passt beides nicht zusammen, bekommst du einen Hinweis. Bei Kleinanzeigen ein wichtiges Warnsignal, wenn Name und Verkäufer nicht übereinstimmen. Mehr dazu
F
- Fahrradpass
- Formular der Polizei, in dem Rahmennummer, Marke und Merkmale eines Fahrrads festgehalten werden. Hilft bei der Suche nach gestohlenen Rädern und beim Nachweis, dass ein Rad dir gehört. Mehr dazu
- Fake-Bilder
- Fotos, die nicht vom Verkäufer stammen, sondern aus Onlineshops, anderen Anzeigen oder einem Bildgenerator. Ein typisches Zeichen dafür, dass die Ware nicht existiert. Mehr dazu
- FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
- Eindeutige Nummer eines Fahrzeugs, eingeschlagen in die Karosserie und sichtbar in der Windschutzscheibe. Sie muss mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Mehr dazu
- Finanzagent
- Person, die ihr Bankkonto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellt und das Geld weiterleitet, oft gegen Provision. Deshalb passt der Name auf dem Konto häufig nicht zum Verkäufer. Finanzagenten können sich strafbar machen und haften unter Umständen den Opfern. Mehr dazu
- Freunde und Familie (Freunde & Familie)
- PayPal-Zahlungsart für Geld unter Bekannten. Sie hat keinen Käuferschutz. Verlangt ein Fremder bei Kleinanzeigen diese Zahlungsart, ist das eines der stärksten Warnsignale. Mehr dazu
G
- Gewährleistungsausschluss
- Klausel wie „Privatverkauf, keine Gewährleistung“. Bei privaten Verkäufen zulässig, gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer verschwiegen hat, und nicht für Eigenschaften, die er ausdrücklich beschrieben hat. Mehr dazu
- Google-Kontosperre (Factory Reset Protection, FRP)
- Diebstahlschutz bei Android. Wird ein Handy zurückgesetzt, ohne dass das Google-Konto vorher entfernt wurde, verlangt es bei der Einrichtung die Zugangsdaten des alten Kontos. Mehr dazu
- Grobe Fahrlässigkeit
- Besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Wer etwa Kartendaten und SMS-Codes auf einer gefälschten Seite eingibt, handelt nach Ansicht vieler Gerichte grob fahrlässig. Die Bank muss den Schaden dann oft nicht ersetzen. Mehr dazu
- Gutgläubiger Erwerb
- Wer eine Sache von jemandem kauft, dem sie nicht gehört, kann trotzdem Eigentümer werden, wenn er gutgläubig war. Das gilt nicht für gestohlene oder verlorene Sachen. Beim Autokauf setzt guter Glaube voraus, dass man sich den Fahrzeugbrief zeigen lässt. Mehr dazu
H
- Hehlerei
- Wer gestohlene Sachen ankauft oder weiterverkauft und damit rechnet, dass sie gestohlen sind, macht sich strafbar. Ein auffallend niedriger Preis ohne Kaufbeleg ist ein Warnzeichen. Mehr dazu
I
- IMEI
- Eindeutige Gerätenummer eines Handys. Sie erscheint, wenn man *#06# wählt, und sollte mit Verpackung und Rechnung übereinstimmen. Mehr dazu
K
- Käuferschutz
- Absicherung für Käufer, wenn Ware nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Bei Kleinanzeigen gibt es ihn über „Sicher bezahlen“ und über PayPal „Waren und Dienstleistungen“, nicht bei Überweisung oder „Freunde und Familie“. Mehr dazu
- Kurier-Betrug
- Masche gegen Verkäufer: Ein angeblicher Käufer schickt einen Kurier, der die Ware abholt, das Geld kommt aber nie an. Oft begleitet von einer gefälschten Zahlungsbestätigung. Mehr dazu
- Kurzlink
- Verkürzte Internetadresse, etwa von bit.ly. Man sieht nicht, wohin sie führt. Betrüger nutzen Kurzlinks, um gefälschte Adressen zu verstecken. Der Link-Check zeigt das echte Ziel. Mehr dazu
L
- Lockpreis
- Preis weit unter dem üblichen Wert, der Interessenten unter Zeitdruck setzt. Zusammen mit einem neuen Account und Vorkasse ein klassisches Betrugsmuster. Mehr dazu
M
- Mahnbescheid
- Gerichtliche Zahlungsaufforderung ohne Prozess. Widerspricht der Schuldner nicht, folgt ein Vollstreckungsbescheid, mit dem gepfändet werden kann. Voraussetzung ist, dass Name und Anschrift bekannt sind. Mehr dazu
O
- Onlinewache (Internetwache)
- Online-Portal der Polizei, über das man in den meisten Bundesländern Strafanzeige erstatten kann, ohne zur Wache zu gehen. Mehr dazu
P
- Phishing
- Gefälschte Nachrichten und Webseiten, die an Zugangsdaten, Kartendaten oder Codes gelangen wollen. Bei Kleinanzeigen oft als angebliche „Sicher bezahlen“-Seite, über die Verkäufer ihr Geld empfangen sollen. Mehr dazu
- Punycode
- Schreibweise für Internetadressen mit Sonderzeichen, erkennbar an „xn--“. Betrüger nutzen sie, um Buchstaben zu ersetzen, die gleich aussehen. Der Link-Check warnt davor. Mehr dazu
Q
- Quishing (QR-Code-Betrug)
- Phishing über QR-Codes. Statt eines Links schicken Betrüger einen Code, der auf eine gefälschte Zahlungs- oder Anmeldeseite führt. Mehr dazu
R
- Rahmennummer
- In den Fahrradrahmen eingeschlagene Nummer, meist unten am Tretlager. Sie sollte mit Rechnung oder Fahrradpass übereinstimmen. Abgefeilte Nummern sind ein Stoppsignal. Mehr dazu
- Repro
- Nachgebautes Spielmodul, kopierte Disc oder nachgedruckte Verpackung, besonders bei Retro-Spielen. Repros sind deutlich weniger wert als Originale und werden manchmal als Original verkauft. Mehr dazu
- Rückruf einer Überweisung
- Die Bank versucht, eine Überweisung zu stoppen. Das klappt nur, solange das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben ist. Danach braucht sie die Zustimmung des Empfängers. Mehr dazu
S
- Sicher bezahlen
- Zahlungsfunktion von Kleinanzeigen mit Käuferschutz. Das Geld wird erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn der Käufer den Erhalt bestätigt. Verkäufer müssen dafür nie Kartendaten eingeben. Mehr dazu
- Slab
- Versiegelte Kunststoffhülle, in der eine von einem Bewertungsdienst geprüfte Sammelkarte samt Note steckt. Die Zertifikatsnummer lässt sich beim Bewertungsdienst online prüfen. Mehr dazu
- Smishing
- Phishing per SMS, etwa angebliche Paketbenachrichtigungen oder Bankwarnungen mit Link. Mehr dazu
- Strafantrag
- Ausdrücklicher Wunsch, dass eine Tat verfolgt wird. Bei Betrug mit kleinem Schaden wichtig, damit die Staatsanwaltschaft nicht allein wegen Geringfügigkeit einstellt. Er wird am besten zusammen mit der Anzeige gestellt. Mehr dazu
T
- Tri-Wing-Schraube
- Sicherheitsschraube mit drei Flügeln, mit der Nintendo Game-Boy-Module verschlossen hat. Eine gewöhnliche Kreuzschlitzschraube deutet auf einen Nachbau hin. Mehr dazu
- Typosquatting
- Internetadressen mit Tippfehlern bekannter Namen, etwa kleinanzeigem.de oder paypa1.com. Sie sollen auf den ersten Blick echt wirken. Mehr dazu
U
- Überzahlung
- Masche gegen Verkäufer: Der angebliche Käufer zahlt zu viel und bittet, die Differenz zurückzuüberweisen. Die ursprüngliche Zahlung platzt später oder war nie echt. Mehr dazu
V
- Verjährung
- Nach Ablauf bestimmter Fristen lassen sich Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Zivilrechtliche Rückforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, Betrug strafrechtlich in der Regel nach fünf. Mehr dazu
- Verkäuferschutz
- Absicherung von PayPal für Verkäufer, etwa bei nicht autorisierten Zahlungen oder angeblich nicht erhaltener Ware. Voraussetzung ist meist ein Versandnachweis an die Adresse aus der Transaktion. Mehr dazu
- Vorkasse
- Bezahlung, bevor man die Ware hat. Bei Fremden auf Kleinanzeigen per Überweisung oder „Freunde und Familie“ das größte Einzelrisiko, weil sich das Geld kaum zurückholen lässt. Mehr dazu
W
- WhatsApp-Wechsel
- Bitte, das Gespräch außerhalb von Kleinanzeigen fortzusetzen. Dort fehlen Schutzmechanismen und Betrüger können Links und Codes ungestört verschicken. Mehr dazu
Z
- Zahlungslink
- Link, über den ein angeblicher Käufer dem Verkäufer „das Geld schicken“ will. Fast immer eine Phishing-Seite. Wer verkauft, muss nie auf einen Link klicken, um Geld zu bekommen. Mehr dazu
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Früher Fahrzeugbrief. Das wichtigste Dokument beim Autokauf. Wer es sich nicht zeigen lässt, kann sich bei einem gestohlenen oder fremden Auto nicht auf guten Glauben berufen. Mehr dazu
Unsicher bei einer Anzeige oder einem Link?
Der Anzeigen-Check prüft Verkäufer, Preis und Zahlungsweg, der Link-Check jeden Link aus SMS, WhatsApp oder E-Mail.