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Urteile zu Kleinanzeigen-Betrug: Was Gerichte entschieden haben

Von der KAcheck-Redaktion · Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Gerichte haben mehrere Fragen rund um Kleinanzeigen geklärt: Wer als Verkäufer Kartendaten auf einer gefälschten „Sicher bezahlen“-Seite eingibt, handelt grob fahrlässig (AG München, 222 C 15098/24). Nach PayPal-Käuferschutz kann der Verkäufer den Kaufpreis erneut verlangen (BGH, VIII ZR 83/16). Wer sein Konto für Betrug hergibt, haftet den Opfern (BGH, VIII ZR 302/11), und Beschreibungen in der Anzeige gelten trotz Gewährleistungsausschluss (BGH, VIII ZR 161/23).

Wer bei Kleinanzeigen betrogen wurde oder Ärger mit einem Kauf hat, fragt sich schnell: Was sagen eigentlich die Gerichte dazu? Die Antwort ist oft überraschend konkret. Deutsche und europäische Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrere Fragen entschieden, die für private Käufer und Verkäufer im Internet wichtig sind: wer bei Phishing haftet, ob PayPal-Käuferschutz das letzte Wort ist, wann eine Beschreibung in der Anzeige verbindlich ist und ob man vom Inhaber eines Betrugskontos Geld zurückverlangen kann. Hier sind die wichtigsten Entscheidungen, verständlich erklärt und mit Aktenzeichen.

Phishing über „Sicher bezahlen“: Bank muss nicht zahlen

Amtsgericht München, Urteil vom 21. Januar 2025, Az. 222 C 15098/24, rechtskräftig

Ein Mann verkaufte etwas auf Kleinanzeigen. Ein angeblicher Käufer schickte ihm einen Link zu einer Seite, die wie „Sicher bezahlen“ aussah. Dort gab der Verkäufer seine Kreditkartendaten ein. Kurz darauf bekam er per SMS einen Code zur Freischaltung eines neuen Geräts, und mit seiner Karte wurden rund 2.400 Euro ausgegeben. Er verlangte das Geld von seiner Bank zurück.

Das Gericht wies die Klage ab. Wer als Verkäufer Geld bekommen will, muss dafür keine Kartendaten eingeben, und jeder durchschnittlich aufmerksame Nutzer wisse, dass Kartendaten und Sicherheitscodes nicht an Dritte gehören. Das Gericht wertete das als grob fahrlässig. Damit durfte die Bank den Schaden mit dem Erstattungsanspruch verrechnen.

Was das für dich heißt: Als Verkäufer gibst du niemals Kartendaten oder Codes ein, um Geld zu empfangen. Wie diese Seiten aussehen, zeigt der Ratgeber gefälschte Bezahlseiten. Einen verdächtigen Link prüfst du im Link-Check.

Muss die Bank trotzdem erst einmal erstatten?

Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-70/25, Schlussanträge vom 5. März 2026, Urteil steht noch aus

Ein Fall aus Polen, der für ganz Europa wichtig werden kann. Eine Bankkundin war über eine Auktionsplattform an einen angeblichen Käufer geraten, der ihr einen Link zu einer gefälschten Bankseite schickte. Sie gab ihre Zugangsdaten ein, und der Betrüger buchte Geld ab. Die Bank lehnte die Erstattung ab, weil die Kundin grob fahrlässig gehandelt habe.

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof meint: Die Bank muss den Betrag einer nicht autorisierten Zahlung zunächst unverzüglich erstatten und darf das nicht allein mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit verweigern. Erst danach kann sie den Schaden vom Kunden zurückverlangen, wenn sie ihm grobe Fahrlässigkeit nachweist, und notfalls muss sie ihn dafür verklagen. Die Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend, es folgt ihnen aber häufig.

Was das für dich heißt: Folgt der Gerichtshof dem Generalanwalt, würde sich die Lage für Betroffene deutlich verbessern, weil die Bank das Risiko eines Rechtsstreits trägt. Bis zum Urteil gilt: Lehnt deine Bank eine Erstattung ab, lass die Entscheidung prüfen, statt sie einfach hinzunehmen.

PayPal-Käuferschutz ist nicht das letzte Wort

Bundesgerichtshof, Urteile vom 22. November 2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

In zwei Fällen hatten Käufer über den PayPal-Käuferschutz ihr Geld zurückbekommen. Im ersten ging es um ein Handy, das laut Käufer nie angekommen war, und der Verkäufer konnte den Versand nicht belegen. Im zweiten um eine Metallsäge, die laut Käufer nicht der Beschreibung entsprach. Die Verkäufer klagten auf den Kaufpreis.

Der Bundesgerichtshof entschied: Mit der Rückbuchung durch PayPal ist der Kaufvertrag nicht erledigt. Der Verkäufer kann den Kaufpreis erneut verlangen, und ob er ihn bekommt, entscheidet im Streit ein Gericht nach den normalen Regeln des Kaufrechts. PayPal prüft nur nach seinen eigenen Richtlinien.

Was das für dich heißt: Der Käuferschutz ist ein schneller Weg zum Geld, aber keine endgültige Entscheidung darüber, wer recht hat. Mehr dazu im Ratgeber PayPal-Käuferschutz.

Wer sein Konto verleiht, haftet mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. VIII ZR 302/11

Ein Käufer bestellte in einem Onlineshop eine Kamera und überwies knapp 300 Euro. Der Shop war erfunden. Das Konto gehörte einer Frau, die ihren Onlinebanking-Zugang gegen 400 Euro im Monat an einen Unbekannten überlassen hatte. In kurzer Zeit gingen über 51.000 Euro auf dem Konto ein.

Der Bundesgerichtshof sprach dem Käufer Schadenersatz gegen die Kontoinhaberin zu. Die Vorschrift gegen leichtfertige Geldwäsche schütze nicht nur den Staat, sondern auch das Vermögen der Betrugsopfer. Wer sein Konto so leichtfertig für fremde Geschäfte hergibt, muss den Opfern den Schaden ersetzen. Die Vorschrift wurde seitdem neu gefasst, leichtfertige Geldwäsche ist aber weiterhin strafbar.

Was das für dich heißt: Auch wenn der eigentliche Betrüger unauffindbar ist, kann der Inhaber des Empfängerkontos ein Ansprechpartner sein. Seinen Namen erfährst du meist über die Ermittlungsakte. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Geld zurück nach Betrug. Und wer selbst gefragt wird, sein Konto „nur kurz“ für Zahlungen zur Verfügung zu stellen: Finger weg.

Was in der Anzeige steht, gilt

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. April 2024, Az. VIII ZR 161/23

Ein Privatmann verkaufte über das Internet einen rund 40 Jahre alten Mercedes für 25.000 Euro. In der Anzeige stand, die Klimaanlage funktioniere einwandfrei. Gleichzeitig schloss er jede Haftung für Mängel aus. Nach dem Kauf war die Klimaanlage kaputt.

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Eigenschaften, die der Verkäufer ausdrücklich beschrieben hat. Wer schreibt, dass etwas funktioniert, muss dafür einstehen, auch als Privatverkäufer und auch bei einem alten Fahrzeug. Diese Linie verfolgt der Bundesgerichtshof seit vielen Jahren.

Was das für dich heißt: Als Käufer lohnt es sich, wichtige Eigenschaften im Chat bestätigen zu lassen, etwa „unfallfrei“ oder „voll funktionsfähig“. Als Verkäufer beschreibst du nur, was du sicher weißt. Der Satz „Privatverkauf, keine Garantie“ schützt dich nicht vor deinen eigenen Angaben.

Gefälschter Fahrzeugbrief: Wann der Käufer trotzdem Eigentümer wird

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. September 2022, Az. V ZR 148/21

Ein Auto wurde verkauft, das eigentlich einer Leasinggesellschaft gehörte. Dem Käufer wurde eine gefälschte Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt. Die Leasinggesellschaft wollte das Auto zurück.

Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Käufers. Wer ein gebrauchtes Auto von jemandem kauft, dem es nicht gehört, kann trotzdem Eigentümer werden, wenn er gutgläubig war. Dazu gehört, dass er sich den Fahrzeugbrief zeigen lässt und prüft. Konnte er eine gute Fälschung nicht erkennen und gab es keine weiteren Verdachtsmomente, muss er nicht mehr tun. Beweisen muss der frühere Eigentümer, dass der Käufer nicht gutgläubig war.

Was das für dich heißt: Beim Autokauf ist der Blick in den Fahrzeugbrief Pflicht. Wer ihn nicht verlangt, verliert den Schutz des guten Glaubens. Bei gestohlenen Sachen hilft dagegen auch guter Glaube nicht, sie muss man dem Eigentümer zurückgeben. Mehr im Kaufratgeber Gebrauchtwagen privat kaufen.

Privat oder gewerblich?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 4. Oktober 2018, Rechtssache C-105/17 (Kamenova)

Eine Frau hatte auf einer Online-Plattform mehrere Anzeigen gleichzeitig laufen. Ein Käufer wollte eine gekaufte Uhr zurückgeben und berief sich auf Verbraucherrechte, die nur gegenüber Händlern gelten.

Der Gerichtshof entschied: Wer mehrere Anzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch Händler. Es kommt auf die Umstände an, etwa ob planmäßig und regelmäßig verkauft wird, ob Gewinnabsicht besteht, ob Ware eigens zum Weiterverkauf gekauft wurde und ob die Person mehr Fachwissen hat als der Käufer.

Was das für dich heißt: Wer gelegentlich eigene Sachen verkauft, bleibt Privatperson. Wer dagegen regelmäßig Ware ein- und wieder verkauft, kann als Händler gelten, mit Pflichten wie Widerrufsrecht und Gewährleistung. Für Käufer ist das wichtig, weil gegenüber Händlern mehr Rechte bestehen.

Und die Betrüger selbst?

Betrug ist nach § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wer gewerbsmäßig betrügt, also als Einnahmequelle, muss mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen. Dass Verfahren wegen Kleinanzeigen-Betrugs oft eingestellt werden, liegt selten am Gesetz, sondern daran, dass die Täter nicht gefunden werden. Deshalb ist jede Anzeige wichtig: Sie verbindet Einzelfälle zu Serien. Wie du Anzeige erstattest, steht auf der Seite Bei Kleinanzeigen betrogen.

Was Gerichte als grob fahrlässig sehen

Was du daraus lernst

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Schon passiert? Die ersten Schritte

  1. Sofort deine Bank anrufen und versuchen, die Überweisung zurückzuholen. Je schneller, desto besser die Chance.
  2. Bei PayPal-Zahlungen mit Käuferschutz sofort einen Konflikt melden.
  3. Wenn Kartendaten oder Zugangsdaten eingegeben wurden: Karte sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116) und Passwörter ändern.
  4. Anzeige bei der Polizei erstatten, in vielen Bundesländern online über die Internetwache. Chatverlauf, Anzeige und Zahlungsbelege als Screenshots sichern.
  5. Anzeige und Nutzer in der Kleinanzeigen-App melden, damit andere geschützt werden.

Ausführliche Hilfe und Vorlage für die Strafanzeige

Häufige Fragen

Muss die Bank zahlen, wenn ich auf einer Phishing-Seite meine Kartendaten eingegeben habe?

Oft nicht. Das Amtsgericht München hat 2025 entschieden, dass ein Verkäufer grob fahrlässig handelt, wenn er auf einer gefälschten „Sicher bezahlen“-Seite Kartendaten und einen SMS-Code eingibt. Beim Europäischen Gerichtshof ist aber ein Verfahren anhängig, das die Lage für Kunden verbessern könnte.

Kann ein Verkäufer nach PayPal-Käuferschutz noch Geld verlangen?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass der Verkäufer den Kaufpreis erneut verlangen kann. Ob er ihn bekommt, entscheidet ein Gericht nach Kaufrecht.

Kann ich vom Inhaber des Empfängerkontos Geld zurückverlangen?

Unter Umständen ja. Wer sein Konto leichtfertig für betrügerische Geschäfte zur Verfügung stellt, haftet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2012 den Geschädigten auf Schadenersatz.

Schützt „Privatverkauf, keine Garantie“ den Verkäufer?

Nicht vor den eigenen Angaben. Was in der Anzeige ausdrücklich beschrieben ist, etwa „Klimaanlage funktioniert“, muss stimmen, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Ab wann bin ich auf Kleinanzeigen gewerblicher Verkäufer?

Dafür gibt es keine feste Zahl. Nach dem Europäischen Gerichtshof kommt es auf die Umstände an, etwa ob planmäßig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft oder Ware zum Weiterverkauf angekauft wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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